Durch die ansteigende Nachfrage an CBD Blüten & Haschisch lassen sich Produzenten und Shops immer mehr einfallen. Hierbei stehen einige Sachen ganz klar im Mittelpunkt: Die hohen Gewinnspannen, der hohe CBD-Wert und die schnelle Verfügbarkeit. Bleibt die Gesundheit des Menschen dabei auf der Strecke? Wir klären auf!
Wie regelt das die Natur?
Auf dem natürlichen Wege werden THC und CBD von der Cannabispflanze durch das Zusammenspiel von Wärme, Licht und anderen Faktoren produziert. Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass sich der THC:CBD-Gehalt proportional zueinander verhalten. So hat es die Natur vorgegeben.
Bei üblichem EU-Nutzhanf sind die normalen/gute Werte bei 1:20 bzw. 1:30. Dieses bedeutet, dass bei natürlichem Anbau die maximale Menge an CBD zu THC das 30-Fache sein kann, um noch EU verkaufsfähige Blüten zu haben. Je nach Rechtsprechung liegt der erlaubte THC-Gehalt bei 0,2% in Deutschland und 0,3% in Österreich und Luxemburg.
Durch die gesetzliche Limitierung des THC-Wertes auf maximale 0,2% in Deutschland kann somit der maximale natürliche CBD Gehalt nicht mehr als 6% betragen (0,2×30). In Österreich und Luxemburg hingegen (erlaubter THC-Gehalt von 0,3%), beträgt der maximale CBD-Gehalt 9% (0,3×30).
Wie sind höhere und dennoch legale Werte möglich?
Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten.
Hersteller greifen hier auf die Chemie zurück. Blüten mit dem Maximalwert von 6% werden nachträglich mit synthetischem Cannabidiol (CBD) nachbehandelt. Somit sind sogar Wunschwerte beim Produzenten möglich! Möchte ein Händler eine Blüte anbieten, welche einen höheren Wert, wie z.B. 17% hat, muss diese erst “produziert” werden. Hierzu nimmt man die Blüten einer beliebte EU-Nutzhanfsorte wie “Finola” (durchschnittlicher natürlicher CBD-Gehalt liegt hier bei etwa 2-4%) oder “Kompolti” (durchschnittlicher CBD-Gehalt zwischen 2-6%) und behandelt diese chemisch mit synthetischem CBD nach.
Dieses ist auch der Grund dafür, dass sehr viele Blüten mit verschiedenen Fantasienamen wie “Silver Haze”, “OG-Kush”, “Super Lemon Haze” etc. die selbe Nutzhanfsorte ausgewiesen haben.
Warum duften die Sorten anders?
Obwohl, wie oben erwähnt, es sich in der Regel immer um die selben Nutzhanfsorten handelt, duften die Sorten oftmals doch unterschiedlich und an den Fantasienamen angelehnt. Auch hier wird wieder etwas in die Trickkiste gegriffen.
Weil das “Super Lemon Haze” auch nach Zitrone duften soll, werden hier Geruchsstoffe oder sogar Geschmacksstoffe beigemischt. In der Regel kommen hier Terpene (natürliche Geschmacksstoffe) von verschiedenen Früchten zum Einsatz. Beim “Super Lemon Haze” sind es natürlich die Terpene der Zitrusfrüchten.
Leider gibt es aber auch Sorten, welche extrem stark duften und sogar nach dem Fantasienamen schmecken. Beliebte Sorten wie “Blueberry Kush”, “Watermelon Skunk” etc. schmecken enorm nach diesen Früchten, da hier wieder Terpene dieser, bis hinzu künstliche Geschmacksstoffe, zum Einsatz kommen.
Wie verhält es sich mit dem Haschisch?
Das bekannte und beliebte CBD-Hasch, welches überall im Handel ist, ist so weit vom natürlichem Haschisch entfernt, wie es nur möglich ist.
Bei der üblichen Haschischherstellung wird das Harz der Blüten einer weiblichen Cannabispflanze extrahiert und zu einer Platte gepresst oder Kugel gerollt.
Beim CBD-Haschisch ist das jedoch nur gering möglich, sofern man dieses Extrakt auch auf dem Europäischen Markt vertreiben möchte.
Durch die hohe Konzentration von THC des Nutzhanfs bzw. des Harzes ist es schlichtweg nicht möglich ein reines, verkaufsfähiges und zugleich legales Produkt, mit einem Maximalwert von 0,2% bzw. 0,3%, herzustellen. Um jedoch eine ähnliche Masse herstellen zu können, benötigt man auch hier wieder Hilfe aus dem Baukasten.
Die Grundsubstanz des weichen Haschischs ist hier nichts anderes als Stärke und ggf. pulverisierte Hanfstängel und Wurzel. Der CBD-Gehalt wird, wie bei den Blüten auch, mit synthetischem CBD auf den Wunschwert angehoben. Um die typische braune Farbe, den Geruch und den Geschmack zu erreichen, werden Farbstoffe, Henna, Terpene und künstliche Geschmacksstoffe verwendet. Das Resultat ist eine weiche Klebmasse, welche ähnlich riecht und aussieht, wie das übliche, illegale Haschisch.
Bei der Herstellung von trockenem Haschisch, auch Pollinat genannt, ist es noch einfacher. Auch bei diesem Produkt kommen geschredderte Überreste der Cannabispflanze zum Einsatz. Stiele, Stämme und Wurzeln bieten die Grundlage.
Vermengt mit Henna, Terpenen, synthetischem CBD und ggf. verschiedenen Geschmacksstoffen ähnelt das Resultat dem bekannten, illegalem Erzeugnis.
Sind Kosmetika und Öle unbehandelt?
Leider trifft man auch auf dem deutschen Markt kaum, bis keine Produkte an, welche nicht mit synthetischen Cannabinoiden nachbehandelt wurden. So auch Öle, Cremes oder Tinkturen und weiteres.
Laut der momentanen Gesetzesgebung ist es nicht erlaubt Cannabiserzeugnisse in Kosmetika zu verarbeiten, welche “anteilsmäßig aus einem Extrakt der blütennahen Blätter und Blüten der Hanfpflanze” stammen (Art. 14 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Anhang II Nr. 306 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und https://www.sbs-legal.de).
Da natürliches Cannabidiol (CBD) jedoch zum sehr großen Teil aus den Blüten extrahiert wird, ist es somit in Deutschland nicht rechtskräftig und darf in Kosmetika und Ölen (sofern diese als Pflegeöle ausgewiesen sind) nicht verarbeitet werden!
Auch die Verwendung von Cannabidiol in Nahrungsmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln ist in Deutschland nicht erlaubt (siehe: FAQ – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).
Da die Hersteller ihre Produkte jedoch trotzdem an den Mann bringen möchten, greifen diese auf das künstliche bzw. synthetische Cannabidiol zurück. Da das synthetische Cannabidiol aber nicht die selbe Wirkung, wie das natürliche CBD aufweist, sind sehr viele Kosmetika und Öle schlichtweg wirkungslos.
Da fragt man sich, wie Biologisch sind die vermeintlich Bio-Kosmetika und Öle?
Wie erkennt man behandelte Produkte?
Hat man diesen Bericht vollständig gelesen, benötigt man nicht viel Verstand, um chemisch behandelte Erzeugnisse zu identifizieren. Sei es der hohe CBD-Gehalt oder der Geruch und Geschmack.
Eine weitere Möglichkeit ein nachbehandeltes Produkt zu identifizieren ist die Analyse aus dem Labor, welche die Vertreiber in der Regel immer besitzen aber ungern weitergeben.
Schaut man sich ein Analysezertifikat genauer an, wie z.B. das, des wohl beliebtesten Analyselabors IFHA, findet man den Vermerk: “Das Verhältnis von CBD zu THC in der Probe ist unnatürlich hoch. Hinweise auf Behandlung der Probe.“.
Da diese Sätze jedoch den Verkauf der Produkte minimieren können, werden die Analysen oftmals nachbearbeitet bzw. gefälscht.
Ist es erlaubt ein Zertifikat zu verändern?
Gemäß § 267 StGB stellt alleine der Versuch ein solches Zertifikat zu verändern schon eine Straftat dar.
Da dem IFHA diese Problematik durchaus bekannt ist, gehen diese natürlich auch gegen diese vor.
Sollte eine Analyse verändert worden sein, in unserem Beispiel das Entfernen des Kommentars, stellt das eine Straftat dar, welche vom IFHA natürlich zur Anzeige gebracht wird.
Um die Echtheit des Zertifikats zu prüfen bietet das IFHA an, das betreffende Zertifikat per E-Mail (info@hanfanalytik.at) auf die Echtheit zu überprüfen.
Jedoch nicht nur das Entfernen des Kommentars, sondern auch jegliche andere Änderung, wie z.B. das Entfernen oder Ändern des Auftraggebers, Probenamens oder des Datums, ist eine Straftat und sollte dem IFHA gemeldet werden!
Fazit
Leider hat sich der CBD-Trend, durch die “Gier” vieler Händler und Produzenten in eine falsche Richtung entwickelt. Zahlen sind wichtiger, als die Gesundheit der Menschen, welche hier ganz klar aufs Spiel gesetzt wird.
Erzeuger, Verarbeiter und Händler haben in Deutschland keine Aufklärungspflicht und würden dieser wohl auch nur bedingt nachgehen.
Auch wissen die meisten Händler nicht, welche Produkte sie genau verkaufen und kennen nicht deren Bestandteile (welche übrigens nicht ausgewiesen werden müssen, da es sich bei den Produkten offiziell um “keine” Lebensmittel etc. handelt). Um allen Verpflichtungen aus dem Weg zu gehen lesen Verbraucher oft eine “Kein Heilversprechen” – Klausel welche dem Vertreiber jegliche Aufklärungspflicht und Haftung nimmt.
Auch berufen sich Vertreiber sehr oft auf den standardisierten Satz “Unsere Produkte sind nicht zum Konsum geeignet und wir empfehlen diese auch nicht hierfür”, stellen sich aber öffentlich als “Helden” dar, welche der Menschheit die wahre Wirkungskraft der Cannabispflanze zeigen möchten.
Persönliche Meinung
Als ich den Wirkstoff und die Kraft des Cannabidiols kennenlernte, habe ich auch an diese geglaubt. Viele “Eigenversuche” bestätigten diese auch. Dieses aber nur, weil ich Zugriff auf das natürliches CBD hatte.
Durch die verschiedenen Verbote ist es jedoch kaum bis gar nicht mehr möglich natürliches Cannabidiol zu erwerben, ohne sich dabei strafbar zu machen oder betrogen zu werden.
Natürlich hat die Pharmaindustrie einen sehr großen Einfluss auf das Geschehen und gewiss keine Interesse dieses Produkt öffentlich zugänglich zu machen. Durch das mangelnde Interesse der Pharma, verbreitet sich die wohl möglich gefährliche synthetische Cannabidiolsubstanz in Windeseile.
Da ist es auch verständlich, dass Menschen den Glauben an die Wirkung dieser Pflanze verlieren und lieber auf Medikamente zurückgreifen.
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Quellen:
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Bilder von Julia Koblitz auf Unsplash
https://hanf-im-glueck.shop/qualitaet-von-cbd-blueten-erkennen/
https://hanf-im-glueck.shop/die-5-haeufigsten-fragen-antworten-rund-um-die-veredelung-von-cbd-cbg-blueten/
https://de.wikipedia.org/wiki/Haschisch
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
https://www.hanfanalytik.at/faq
https://www.sbs-legal.de/blog/verkehrsverbot-von-cbd-kosmetik-der-verordnungs-dschungel
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQ/FAQ_Hanf_THC_CBD/FAQ_Cannabidiol_node.html
https://magu-cbd.com/blog-keine-blueten-mit-zu-hohem-cbd-gehalt/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:C2019/368/01&rid=9